Leistungen Teilungsgenehmigung
Die Teilungsgenehmigung nach § 19 Baugesetzbuch (BauGB) und § 7 Bauordnung NRW bzw. die jeweiligen Zeugnisse, falls für die Teilung eine Genehmigung nicht erforderlich ist, erstellt das Bauamt.
Der Teilungsantrag ist über einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu stellen.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
-
Gem. Tarifstelle 2.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW
-
Formulare
-
Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
-
Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung