Leistungen Hundesteuer

Entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Haltern am See wird die Hundesteuer erhoben.

Jeder Hundehalter hat seine(n) Hund(e) innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme anzumelden.

Beachten Sie bitte die Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW sowie das dazugehörige Merkblatt (s. unten).

Bestehen weitere Fragen zum Landeshundegesetz NRW wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Ordnung und Soziales.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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