Leistungen Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

"Wieder dabei sein" - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

Eine seelische Behinderung kann entstehen, wenn beispielsweise eine Psychose, Autismus, eine Suchterkrankung, Neurose oder Persönlichkeitsstörung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt. Genauer gesagt: Sie oder Ihr Kind sind beispielsweise nicht in der Lage, dem Schulunterricht zu folgen oder den beruflichen Alltag zu meistern.

Um eine solche Behinderung zu beheben oder zu mildern, gibt es Eingliederungshilfen. Sie sollen den Betroffenen den Weg zurück in die Schulgemeinschaft, den Beruf oder das gesellschaftliche Leben ebnen.

Was steht im Hilfe- und Eingliederungsplan?

Stellt der Fachdienst Eingliederungshilfen eine seelische Behinderung fest, wird mit allen Beteiligten ein Hilfe- und Eingliederungsplan gefertigt. In dem Eingliederungsplan werden Ziele formuliert sowie sämtliche notwendigen Leistungen und Hilfen konkret nach Art, Inhalt und Umfang benannt und aufeinander abgestimmt. Bei der Entscheidung ist u.a. zu berücksichtigen:

  • ob die Hilfen geeignet sind, eine drohende oder bestehende seelische Behinderung zu beheben oder zu mildern

und

  • ob andere Leistungsträger (z.B. Krankenkassen oder Rehabilitationsträger) für die Übernahme dieser Kosten vorrangig zuständig sind.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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