Leistungen Angelschein / Fischereischein

  • ein Jahresfischereischein gilt für ein Fischereijahr
  • ein Fünfjahresfischereischein gilt für fünf aufeinander folgende Fischereijahre, ist ab 17 Jahren (auch mit 14 möglich) unter Vorlage des Prüfungszeugnisses erhältlich
  • ein Jugendfischereischein gilt für ein Fischereijahr (Altersgruppe 10 bis 16 Jahre)

Das Fischereijahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. des Jahres

Alle Formen von Fischereischeinen gelten - unabhängig vom Datum der Ausstellung/Verlängerung - nur bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

Zur Erlangung des ersten Fischereischeines ist die Ablegung der Fischerprüfung zwingend erforderlich.

 

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