Leistungen Einbürgerung

Zuständig für Einbürgerungen ist die Kreisverwaltung Recklinghausen. Im hiesigen Bürgerbüro als vorgelagerte Stelle werden jedoch sowohl die Antragsannahme, als auch die Beratung angeboten.

Dieses gilt für die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe und Prüfung eines Einbürgerungsantrages nur nach vorheriger, direkter Terminvereinbarung mit dem Bürgerbüro (nicht während der freien Sprechstunde) möglich ist. Eine Terminbuchung über das Onlineportal ist nicht möglich. Zudem müssen alle erforderlichen Unterlagen im Original vorgelegt werden. Kopien werden nicht angenommen!

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