Leistungen Marktwesen
Marktorganisation, Marktaufsicht und AnsprechpartnerWochenmärkte finden in Haltern am See dienstags und freitags von 8 - 13 Uhr auf dem Markt zwischen dem Alten Rathaus und der Sixtuskirche statt.
Der zuständige Sachbearbeiter, Herr Rudnik, ist während der allgemeinen Öffnungszeiten telefonisch unter der Rufnummer (02364) 933-365 oder 933-433 oder per Email (stadtagentur@haltern.de) erreichbar. Die Postanschrift lautet: Stadt Haltern am See, Stadtagentur, Markt 1, 45721 Haltern am See.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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lt. Satzung oder Entgeltordnung je nach Art und Größe des Standes
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Formulare
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Formular für den Antrag auf Festsetzung eines Marktes
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
Satzungen-
3.01 Satzung über Märkte vom 31.10.1983
Marktsatzung
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3.02 Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren vom 30.10.2012
Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren
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3.03 Ordnungsbeh. Verordnung über die Gegenstände des Wochen- und Krammarktverkehrs vom 21.01.05
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Gegenstände des Wochen- und Krammarktverkehrs
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Formular für den Antrag auf Festsetzung eines Marktes
Links
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Änderung der Marktstandsgebühren ab 01.01.2018
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