Leistungen Verkehrslenkung und -regelung

Der Bereich Ordnung ist als Straßenverkehrsbehörde zuständig für:

  • Anordnungen von Verkehrszeichen und Markierungen im öffentlichen Straßenraum
  • Erteilung von Ausnahmen nach § 46 Abs. 1 StVO (z. B. von Halteverboten zwecks Umzugs oder handwerklicher Arbeiten)
  • Erteilung von Erlaubnissen für Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden gemäß § 29 StVO (für Festumzüge und Veranstaltungen - z. B. Radrennen)

Informationen zu Parkausweisen finden Sie hier.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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