Leistungen An-/ Abmeldung von Hunden

Wer einen Hund in Haltern am See hält, hat für diesen Hundesteuer zu zahlen. Detaillierte Informationen zur Hundesteuerveranlagung sind unter der Leistung Hundesteuer zu finden. Je nach Rasse des Hundes muss die Haltung zusätzlich auch dem Ordnungsamt angezeigt werden.

Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gelten als großer Hund und sind anzumelden.

Darüber hinaus wird für die Haltung von bestimmten Hunderasse (sog. Listenhunde) eine Haltungserlaubnis benötigt. Hierzu zählen:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • sowie Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Rassen

(Für diese Hunderassen gilt gemäß § 3 Abs. 2 Landeshundegesetzes NRW eine gesetzliche Gefährlichkeitsvermutung.)

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit andern Rassen

(Diese Hunderassen gelten gemäß § 10 Abs. 1 Landeshundesesetz NRW als Hunde bestimmter Rassen.)

 

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