Leistungen Freizeitausweise
Der Freizeitausweis berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Nutzung von städtischen Angeboten (z.B. städtische Bäder, Stadtbücherei, Musikschule, Volkshochschule, etc.).
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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Anspruchsberechtigt sind Personen, die Leistungen nach dem
- zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Asyllbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
erhalten, sowie KOF-Empfänger und Personen, die die Voraussetzung für die Rundfunkgebührenbefreiung erfüllen.
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Aktueller Leistungsbescheid oder Nachweis über die Gewährung einer der nachstehenden Leistungen.