Leistungen Zweitwohnungsteuer

Die Stadt Haltern am See erhebt entsprechend der Zweitwohnungsteuersatzung eine Zweitwohnungsteuer.

Wer eine solche Zweitwohnung bezieht, für den persönlichen Lebensbedarf vorhält oder aufgibt, hat dies innerhalb von einem Monat schriftlich anzuzeigen.

Ist dies der Fall, verwenden Sie bitte die Steuerklärung zur Zweitwohnungsteuer (s. unten). Die Meldung der Aufgabe dieser Zweitwohnung kann formlos erfolgen.

Die Meldung dieser Zweitwohnung kann formlos erfolgen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Zweitwohnungsteuersatzung (s. unten).

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung

Unsere Anlagen und Fahrzeuge

Container Wertstoffhof
© Stadt Haltern am See
Zufahrt zum Wertstoffhof
© Stadt Haltern am See
Fahrzeuge vor der Fahrzeughalle
© Stadt Haltern am See
Altglascontainer
© Stadt Haltern am See
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