Leistungen Hundesteuer

Entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Haltern am See wird die Hundesteuer erhoben.

Jeder Hundehalter hat seine(n) Hund(e) innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme anzumelden.

Beachten Sie bitte die Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW sowie das dazugehörige Merkblatt (s. unten).

Bestehen weitere Fragen zum Landeshundegesetz NRW wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Ordnung und Soziales.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung

Unsere Anlagen und Fahrzeuge

Container Wertstoffhof
© Stadt Haltern am See
Zufahrt zum Wertstoffhof
© Stadt Haltern am See
Fahrzeuge vor der Fahrzeughalle
© Stadt Haltern am See
Altglascontainer
© Stadt Haltern am See
Back to top