Leistungen Einleitung von Grund- und Drainagewasser in die öffentliche Kanalisation

Die Benutzung der öffentlichen Kanalisation für die Einleitung von Grund- und Drainagewasser ist grundsätzlich nicht zulässig (vgl. Entwässerungssatzung der Stadt Haltern am See).

Einerseits gilt es die Grundwasserverhältnisse zu stabilisieren und andererseits die Kanalisation nicht mit nicht klärpflichtigem Wasser zusätzlich zu belasten.  Hierdurch ergeben sich für Planer/innen und Architekt/innen die Aufgabe und Verpflichtung alle bautechnischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um negative Auswirkungen auf die Bausubstanz zu vermeiden.

Drainagewasser sollte stets zur Versickerung gebracht werden oder die Bausubstanz gegen drückendes Wasser durch die Wahl einer wasserundurchlässigen Konstruktion geschützt werden (bspw. Ausführung einer sog. weißen Wanne).

Der Nachweis ist durch Vorlage aussagekräftiger Unterlagen zu führen. Die Einleitungsmenge wird beschränkt und darf nicht überschritten werden. 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung

Unsere Anlagen und Fahrzeuge

Container Wertstoffhof
© Stadt Haltern am See
Zufahrt zum Wertstoffhof
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Fahrzeuge vor der Fahrzeughalle
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Altglascontainer
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