Leistungen Erschließungsbeiträge

Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (damit sind Straßen, Wege, Plätze, öffentliche Grünanlagen und Immissionsschutzanlagen gemeint) im Aufgabenbereich der Gemeinden werden Beiträge auf der Grundlage des Baugesetzbuches erhoben. 

Erschließungsanlagen sind notwendig, um Grundstücke baulich oder gewerblich nutzen zu können. Sie vermitteln daher einen (Erschließungs-) Vorteil. Dieser kommt im Wesentlichen den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke zugute. 

Im Baugesetzbuch (Bundesrecht) hat der Gesetzgeber bestimmt, dass dieser Vorteil durch die Zahlung von Beiträgen auszugleichen ist. Die Gemeinden sind daher verpflichtet, die Investitionen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu refinanzieren. 

Die Herstellungskosten der Erschließungsanlagen sind regelmäßig zu 90 % von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke zu tragen. Etwaige Vorauszahlungen werden später auf die endgültigen Beiträge angerechnet.

Über die Beiträge kann auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt werden.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung

Unsere Anlagen und Fahrzeuge

Container Wertstoffhof
© Stadt Haltern am See
Zufahrt zum Wertstoffhof
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Fahrzeuge vor der Fahrzeughalle
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Altglascontainer
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