Leistungen Geruchsbelästigung

Zuständig hierfür ist das Ressort "Untere Immissionsschutzbehörde" der Kreisverwaltung Recklinghausen. Immissionsschutz beinhaltet z.B. den Schutz vor Luftschadstoffen, Staub, Gerüchen, Erschütterungen, elektromagnetischen Strahlen und Lärmschutz.

Kontakt: Kreisverwaltung Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghauen, Telefon: 02361 / 53 - 0 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung

Unsere Anlagen und Fahrzeuge

Container Wertstoffhof
© Stadt Haltern am See
Zufahrt zum Wertstoffhof
© Stadt Haltern am See
Fahrzeuge vor der Fahrzeughalle
© Stadt Haltern am See
Altglascontainer
© Stadt Haltern am See
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