Fragen und Antworten
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Anmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Musikschule zu richten. Gerne können Sie hierzu unser Online-Anmeldeformular verwenden.
Bei minderjährigen Teilnehmerinnen/Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Die Anmeldung wird durch die schriftliche Bestätigung der Musikschule rechtswirksam.
Mit der Anmeldung werden die Schulordnung und die Schulgeldordnung für die Musikschule anerkannt.
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Durch Abgabe einer schriftlichen Unterrichtsabmeldung kann der Musikunterricht fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigung wird wirksam durch eine schriftliche Bestätigung der Musikschule.
Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Musikschule zu richten. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen/Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Abmeldung wird durch die schriftliche Bestätigung der Musikschule rechtswirksam.
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Wir bieten in jedem Unterrichtsfach eine kostenlose Probestunde an. Je nach freier Kapazität der Lehrkraft kann eine Unterrichtszeit mit dieser vereinbart werden.
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Bei den Musikschulgebühren handelt es sich um eine Jahresgebühr, die auf 12 Monate aufgeteilt wird.
Am Anfang eines Kalenderjahres wird ein Jahresgebührenbescheid versandt. Abweichend zur monatlichen Zahlung (15. eines jeden Monats) ist eine einmalige Zahlung für das ganze Jahr möglich.
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Das monatliche Schulgeld beträgt ab 01.01.2023 in:
ermäßigtes Schulgeld in den Einkommensstufen Regelschulgeld I II III IV Einkommen Einkommen Einkommen Einkommen Einkommen > 49.084 Euro - 12.271 Euro - 24.542 Euro - 36.813 Euro - 49.084 Euro = 100 % = 60 % = 70 % = 80 % = 90 % mtl./Euro mtl./Euro mtl./Euro mtl./Euro mtl./Euro Grundstufe (Elementarunterricht): Tarif A 22,00 13,20 15,40 17,60 19,80 Tarif B 27,50 16,50 19,25 22,00 24,75 Tarif C45 16,50 9,90 11,55 13,20 14,85 Tarif C90 33,00 19,80 23,10 26,40 29,70 Instrumental-/Vokalunterricht -SchülerInnen-: Tarif E45S 90,00 54,00 63,00 72,00 81,00 Tarif E30S 72,00 43,20 50,40 57,60 64,80 Tarif G45S2 55,00 33,00 38,50 44,00 49,50 Tarif G45S3-5 44,00 26,40 30,80 35,20 39,60 Tarif G60S3-5 49,50 29,70 34,65 39,60 44,55 Instrumental-/Vokalunterricht -Erwachsene-: Tarif E45E 99,00 59,40 69,30 79,20 89,10 Tarif E30E 79,20 47,50 55,40 63,35 71,30 Tarif G45E2 60,50 36,30 42,35 48,40 54,45 Tarif G45E3-5 49,50 29,70 34,65 39,60 44,55 Tarif G60E3-5 54,45 32,65 38,10 43,55 49,00 Ensemble-/Ergänzungsfächer -SchülerInnen-: Tarif H 7,50 Tarif I 15,00
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Einkommensabhängige Ermäßigung
Für Teilnehmerinnen/Teilnehmer aus Haltern am See kann auf Antrag das Schulgeld für Hauptfächer (Tarife A – G) einkommensabhängig ermäßigt werden. Die Anträge auf Ermäßigung mit den jeweiligen Nachweisen sind für die Teilnehmerinnen/Teilnehmer der Stadt Haltern am See in der Geschäftsstelle der Musikschule zu stellen.
Familienermäßigung
Belegen Kinder/Jugendliche gemeinsamer Personensorgeberechtigter bzw. mehrere Mitglieder einer Familie ein Hauptfach, wird eine Familienermäßigung gewährt. Die Familienermäßigung beträgt:
- 10 % ab 2 Teilnehmerinnen/Teilnehmer
- 15 % ab 3 Teilnehmerinnen/Teilnehmer
- 20 % ab 4 und mehr Teilnehmerinnen/Teilnehmer
einer Familie bzw. gemeinsamer Personensorgeberechtigter auf den Gesamtbetrag des zu zahlenden Schulgeldes.
Fächerermäßigung
Erhält die Teilnehmerin/der Teilnehmer Unterricht in mehr als einem entgeltpflichtigen Instrumental-/Vokalfach wird der Gesamtbetrag des zu zahlenden Schulgeldes für jedes zusätzlich belegte Instrumental-/Vokalfach um 10 % ermäßigt.
Im ersten Unterrichtsjahr des Instrumental-/Vokalunterrichts wird das Schulgeld in den Tarifen E45S bis G60E3-5 um 10 % ermäßigt.
Bildung und Teilhabe
Erziehungsberechtigte können ebenfalls für ihre Kinder, die in der Musikschule Unterricht erhalten, eine Förderung durch Bildung und Teilhabe beantragen, wenn sie laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag erhalten. Dieser Antrag ist beim Bereich Soziales zu stellen.
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Grundsätzlich soll die Teilnehmerin/der Teilnehmer bei Beginn des Instrumentalunterrichts ein Instrument besitzen. Jedoch kann im Rahmen der Bestände der Musikschule Instrumente an die Teilnehmerinnen/Teilnehmer entgeltpflichtig vermietet werden:
jährlich / monatlichInstrumentengruppe I 180 Euro / 15 Euro
Instrumentengruppe II 120 Euro / 10 EuroDie Ausleihe erfolgt auf der Grundlage eines Instrumentenmietvertrages.
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Das Instrument kann in der letzten Unterrichtsstunde von der Lehrkraft entgegengenommen werden. Alternativ kann die Rückgabe auch im Verwaltungsbüro zu den Geschäftszeiten erfolgen. Die Rückgabe wird schriftlich bestätigt.
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Das Verwaltungsbüro ist außerhalb der Ferien zu folgenden Zeit geöffnet:
Mo-Do 09.00-12.00 Uhr
Mo-Do 13.00-16.00 Uhr
Fr 09.00-11.00 Uhr
Mi geschlossen
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Bei Unterrichtsausfall in einem Hauptfach von mindestens drei Unterrichtsstunden im Trimester, der nicht nachgeholt werden kann und der von der Musikschule zu vertreten ist, besteht Anspruch auf Erstattung des anteiligen Schulgeldes ab der ersten ausgefallenen Unterrichtsstunde. Die Erstattung erfolgt spätestens zum Schuljahresende. Ein Anspruch auf Erstattung entfällt, sofern die Teilnehmerin/der Teilnehmer den Unterrichtsausfall zu vertreten hat.
Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter) besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Schulgeld wird nur erstattet, wenn der Erstattungsbetrag 15 Euro übersteigt (Bagatellgrenze).
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Für unsere Kleinsten bieten wir die Musikalische Früherziehung an. Nach Möglichkeit sollte das Kind bei Kursbeginn am 01. September vier Jahre alt sein.
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Sie werden in der Regel per E-Mail vom Verwaltungsteam oder über den Lehrer/die Lehrerin direkt über den Unterrichtsausfall informiert
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Sie haben die Möglichkeit, das Verwaltungsteam telefonisch zu den Öffnungszeiten oder per E-Mail zu informieren. Gern können Sie selbstverständlich auch persönlich die Lehrerin/den Lehrer kontaktieren.
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Sie haben die Möglichkeit, der Stadtkasse Haltern am See ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
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Grundsätzlich bleiben die Kinder mit der Lehrkraft alleine im Unterricht. Lediglich zu der ersten Unterrichtsstunde sind die Eltern zum Kennenlernen und Eingewöhnen herzlich eingeladen. In regelmäßigen Abständen finden zudem Elternmitmachstunden statt.
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Der Unterricht im Instrumentalbereich wird ausschließlich im Musikschulgebäude an der Schmeddingstraße angeboten.
EG
Raum 03 - Schlagzeug H. Gremm/H. Sticken
Raum 04 - Cello, Klavier, Rockband H. Kazaglis/F. Lee/H. Kopmann u. H. Gremm
Raum 05 - Saxophon, Klarinette F. Laubersheimer-Sieminski
Raum 08 - Elementarbereich: MFE, MGA F. Hagen-Badde/H. Arnold
Raum 09 - Akkordeon, Keyboard F. Budde1. OG
Raum 10 - Querflöte/Oboe H. Berndt/F. Simons
Raum 11 - Gitarre H. Gaido
Raum 12 - Gitarre H. Saalmann
Raum 15 - Violine, Blockflöte F. Kranz/H. Wolthers
Raum 16 - Violine F. Hofschneider-Zoldan
Raum 17 - Klavier H. Schwarz/F. Dolezich2. OG
Raum 19 - Violine F. Grajetzki
Raum 20 - Gitarre, Horn, H. Kahlenbach
Hornensemble
freitags 14.15 - 15.15 UhrFoyer hier finden in der Regel die Proben der Orchester und Ensembles statt
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Abmeldungen vom Unterricht in einem Haupt- bzw. Ensemble-/Ergänzungsfach sind nur zum Ende eines Trimesters (30. April, 31. August und 31. Dezember eines Jahres) möglich. Sie müssen der Musikschule spätestens einen Monat vorher, also bis zum 31. März, 31. Juli und 30. November schriftlich zugegangen sein. Verspätet eingehende Abmeldungen können erst zum nächsten Termin anerkannt werden.
Abmeldungen für die Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung und MamMuT sind nur bis zum Ende des 2. Monats nach Unterrichtsbeginn (Probezeit) und zum Ende eines durchgeführten Unterrichtsjahres bzw. ersten Schuljahres bei MamMuT möglich.
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Unsere Musikschule bietet nicht nur Unterricht für Kinder und Jugendliche an, sondern auch für Erwachsene. Wenn Sie schon immer ein Instrument erlernen wollten oder einfach bereits erworbene Kenntnisse wieder auffrischen möchten, sind Sie bei uns genau richtig. Melden Sie sich gern schriftlich an. Für weitere Informationen steht Ihnen das Verwaltungsteam zur Verfügung.
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Wenn Sie bereits über gute Kenntnisse auf dem Instrument verfügen, können Sie sich gern für eines unserer Orchester oder Ensembles anmelden. Der Unterricht kostet 15,00 €/mtl., wenn Sie ausschließlich an den Proben des Orchesters/Ensembles teilnehmen möchten. Für Schüler*innen der Städtischen Musikschule ist die Teilnahme kostenfrei.
Folgende Orchester/Ensembles proben derzeit in der Musikschule:Kammerorchester montags 17.30 - 18.30 Uhr Querlötenensemble dienstags 16.30 - 17.30 Uhr Bläserensemble dienstags 17.30 - 18.45 Uhr Akkordeonorchester dienstags 18.00 - 19.00 Uhr (14tägig) Bläserensemble mittwochs 16.00 - 17.00 Uhr Querflötenensemble mittwochs 18.00 - 19.00 Uhr Blockfötenensemble mittwochs 19.00 - 20.30 Uhr Hornensemble freitags 14.15 - 15.15 Uhr