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Aktuelles Haltern am See

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Titel
Elterbreischlag: Solche Fehler künftig vermeiden
Einleitung

12. Februar 2021      Der Kreis Recklinghausen vertritt die Ansicht, dass die Stadtverwaltung bei der Genehmigung der Gebäude für das Betreute Wohnen im Sythener Wohngebiet Elterbreischlag (hier ein Bild vom Februar 2020) Fehler gemacht hat. Das erklärte die Kreisverwaltung am Freitag in einem Pressegespräch mit der Halterner Zeitung und der Stadtverwaltung. 

Text

Bis Ende Juni soll die Stadtverwaltung nun gegenüber dem Kreis erklären, mit welchen organisatorischen Maßnahmen sichergestellt wird, dass solche Fehler künftig vermieden werden. Gleichzeitig machte die Kreisverwaltung, die sich bei ihrer Einschätzung auf ein Gutachten eines externen Rechtsanwaltbüros stützt, deutlich, dass eine Rücknahme der fehlerhaften Entscheidungen mit einer Verpflichtung zum Rückbau nicht verhältnismäßig sei. Es sollte aber eine Anpassung des Bebauungsplanes an die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten erfolgen.

In ihrer ersten Reaktion wiesen Bürgermeister Andreas Stegemann und Baudezernent Siegfried Schweigmann darauf hin, dass die Stadtverwaltung bereits im Januar 2020 den Kreis gebeten hatte, die erteilten Baugenehmigungen und Befreiungen aus den Jahren 2017 und 2019 zu überprüfen. 

Die Tatsache, dass die Überprüfung der Rechtmäßigkeit schon beim Kreis so viele Monate gedauert hat, zeigt, wie komplex und rechtlich anspruchsvoll die Rechtslage ist. Offensichtlich war man sich ja über diese Fragen selbst innerhalb der beim Kreis beteiligten Fachbereiche nicht einig, so dass man die Notwendigkeit gesehen hat, eine Fachanwaltskanzlei mit der Überprüfung zu beauftragen. 

Auch die Stadt hat sich von dem Rechtsanwalt Dr. Lodde Anfang 2020 fachanwaltlich beraten lassen. Dieser war letztlich zu der Rechtsauffassung gelangt, dass die Baugenehmigungen und Befreiungen rechtmäßig erteilt wurden. Diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen untermauern daher, wie rechtlich schwierig die Sach- und Rechtslage ist. Gleichwohl wird die Stadt die Ansicht, die der Kreis RE in seiner Stellungnahme dargelegt hat, akzeptieren. „Schließlich haben wir den Kreis um Prüfung gebeten, dann akzeptieren wir auch die Entscheidung.“

Der Bürgermeister bedauert das Ergebnis für die Anwohner. „Wir wollen und können dies nicht schönreden. Wichtig ist für uns aber vor allem auch, dass vergleichbare Fälle in der Zukunft ausgeschlossen sind. Wir haben daher bereits im letzten Jahr Mechanismen eingebaut, damit das nicht mehr passieren kann.“

Der Stadtentwicklungsausschuss hat im Januar 2020 auf Antrag der CDU einstimmig beschlossen, dass solch gravierende Befreiungsanträge der Bauherren dem zuständigen Ausschuss vorgelegt werden müssen, damit dieser darüber beraten kann. Außerdem hat die Verwaltung durch eine Organisationsverfügung geregelt, dass bei allen Befreiungen und Ausnahmen die potenziell betroffenen Anwohner vorab informiert und beteiligt werden müssen.