Aktuelles Haltern am See

24. November 2020 Die Windpark Roggenkamp GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, hat mit Antrag vom 18.11.2019 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) vom Typ VESTAS V 150-5.6, Gesamthöhe 241 m, Nabenhöhe 166 m, Rotordurchmesser 150 m, Nennleistung 5600 kW auf dem Grundstück in Lippramsdorf, nahe des Schacht 9, Gemarkung: Haltern, Flur: 79, Flurstück: 26 bei der Unteren Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung Recklinghausen beantragt.
Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Unterlagen einschließlich des vorgelegten UVP-Berichtes liegen nach der Bekanntmachung etwas mehr als einen Monat, vom 30.11.2020 bis 04.01.2021, während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei folgenden Behörden aus.
Aufgrund der aktuellen Situation durch das Coronavirus (COVID-19 / Sars-Cov-2), mit der Bitte um vorherige telefonische Anmeldung:
1. Stadt Haltern am See, Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung, Verwaltungsgebäude Rochfordstraße 1 (Muttergottesstiege), 45721 Haltern am See, 1. OG im Zimmer 1.67 während der Dienststunden Montag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Telefon: 02364 / 933-0.
2. Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst Umwelt, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen, 3. Etage, Zimmer 3.3.01 während der Dienststunden Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:15 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Daneben besteht die Möglichkeit, den Genehmigungsantrag und die zugehörigen Antragsunterlagen während des v. g. Zeitraumes im Internet unter https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/Umwelt_und_Tiere/Umwelt/Untere_Immissionsschutzbehoerde/ index.asp?seite=angebot&id=19040 einzusehen.
Das Vorhaben wird zudem gemäß § 20 UVPG über das UVP-Portal des Landes NRW unter www.uvp.nrw.de bekannt gemacht.
Etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben können vom 30.11.2020 bis einschließlich 04.02.2021 bei den vorgenannten Behörden schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden.