Aktuelles Haltern am See

28. Mai 2020 Ganz kurzfristig hatte die Landesregierung im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Einschränkungen entschieden, ab dem 8. Juni das generelle Betretungsverbot die Kindertagesstätten aufzuheben und zum so genannten eingeschränkten Regelbetrieb zurückzukehren. Das bedeutet, dass dann alle Kinder wieder in die Kita und in die Tagespflege kommen können – allerdings mit reduzierten Stundenumfängen. Zudem hatte das Land verfügt, dass deshalb die Elternbeiträge für Juni und Juli jeweils zu 50 Prozent gezahlt werden müssen.
Der Ausschuss für Generationen und Soziales (AGS) begrüßte diese Regelung und entschied sich einstimmig dafür, dass folgende Regelung getroffen wird: Im Juni werden für die Kinderbetreuung keine Beiträge erhoben, im Juli dafür der volle Satz. Diesen Verfahrensweg hatte die Verwaltung aus organisatorischen Gründen vorgeschlagen.