Aktuelles Haltern am See

21. März 2020 Die Landesregierung hat aktuell verfügt, die Möglichkeiten für Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, auszudehnen. Das bedeutet, dass ab Montag, 23. März, gilt: Eltern, die als Mediziner, Pflegekräfte, bei der Polizei usw. arbeiten und keine Möglichkeiten haben, ihr Kind anderweitig nach den Regeln des RKI unterzubringen, sollten Kontakt mit ihrer Kita bzw. Schule aufnehmen. Dort können ab Montag auch Kinder betreut werden, wenn nur ein Elternteil von ihnen in den entsprechenden Berufen und Schlüsselpositionen arbeitet.
So reicht es, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt wird. Gleiches gilt für Alleinerziehende. Die Betroffenen sollten sich direkt an ihre Kita bzw. Schule wenden.
Die Landesregierung hat ebenso festgelegt, dass dieser Betreuungsanspruch auch gilt, wenn Eltern ansonsten keinen Betreuungsvertrag mit einer Kita haben. Diese Personen sollten sich direkt an der Jugendamt wenden.
Ebenso soll nach den Vorgaben des NRW-Familienministeriums ab Montag zwischen Eltern und den jeweiligen Betreuungseinrichtungen eine Wochenendbetreuung sichergestellt werden.