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Bürgermeister Andreas Stegemann
Unser Bürgermeister Andreas Stegemann ist in seiner wöchentlichen Sprechstunde für Sie da.

Aktuelles Haltern am See

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Titel
Corona: Weitere Einschränkungen
Einleitung

18. März 2020     Die am Mittwoch erlassene Allgemeinverfügung der Stadt Haltern am See sieht weitere
Einschränkungen vor, um das Verbreiten des Coronavirus so gut wie möglich einzudämmen.
Die Allgemeinverfügung fußt auf einem entsprechenden Erlass der Landesregierung und sieht
unter anderem vor, Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, zu schließen. Ebenso
müssen die Gaststätten um 15 Uhr schließen. Spielplätze dürfen nicht mehr betreten werden.

Text

Geschlossen werden müssen alle Kneipen, Cafés, Eiscafés, Bars, Schankwirtschaften, Clubs,
Diskotheken, Tanzschulen, Shisha-Bars, Theater, Opern- und Konzerthäuser, Teestuben, o.ä.,
Veranstaltungshallen, Internet-Cafes, Kinos und Museen, Kulturvereine und ähnliche
Einrichtungen. Gleiches gilt für alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und sogenannte
„Spaßbäder“, Saunen, Rehasport-Einrichtungen (außer Einrichtungen, soweit die dort
durchgeführten Behandlungen ärztlich zwingend erforderlich sind).


Einzustellen sind auch Reisebusreisen sowie jeglicher Sportbetrieb auf und in allen
öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen,
Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen auf Kegel- und Bowlingbahnen.

Für Restaurants und Speisegaststätten gelten weitere strenge Auflagen. Sie dürfen frühestens
ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen. Nach diesem Zeitraum ist
ausschließlich die Auslieferung von Speisen und Getränken erlaubt.

Nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und
Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken
und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-,
Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des
Einzelhandels sind zu schließen. Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit weiterhin
nachgehen.

Geregelt ist auch, dass Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste (z.B. Paketdienste), Apotheken sowie Geschäfte des Großhandels bis auf
weiteres auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen dürfen, allerdings nicht
Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.


Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.