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Bürgermeister Andreas Stegemann
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Aktuelles Haltern am See

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Neubauwohnungen werden seit geraumer Zeit stark nachgefragt.
Titel
Oft gibt es einen Anspruch auf Baugenehmigungen
Einleitung

21. November 2019       Baudezernentin Dr. Andrea Rüdiger bezog am Donnerstagabend im Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss deutlich Stellung: „Wenn sich ein geplantes Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügt, hat der Bauherr einen gesetzlichen Anspruch auf eine Baugenehmigung.“ Vor dem Hintergrund, dass sich in den letzten Monaten die Beschwerden über neue Häuser mit mehreren Wohneinheiten vermehrt hatten, verdeutlichte die Baudezernentin die rechtliche Situation. 

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Sie verhehlte auch nicht, dass über die Wahrnehmung des „Einfügens“ und über den Punkt „nähere Umgebung“ immer wieder trefflich gestritten werden könne. „Welche nähere Umgebung maßgeblich ist, sei für Dr. Rüdiger stets eine Frage des Einzelfalls und müsse eingehend untersucht werden.

Klar ist für sie, dass es für den geplanten Bau ein Referenzobjekt geben muss, das hinsichtlich sämtlicher Maßfaktoren mit dem Bauvorhaben vergleichbar ist. Nur dann könnten und müssten die Pläne nach dem bekannten Paragrafen 34 des Baugesetzbuches genehmigt werden. Keine Beurteilungskriterien sind dabei die Anzahl der Wohnungen oder relative Verhältniszahlen wie die Grundflächen- und Geschossflächenzahl.

Wichtig ist zudem dieser Punkt: Knapp die Hälfte der wohnbaulich genutzten Flächen in Haltern am See unterliegen den Vorgaben des jeweils gültigen Bebauungsplans. Dieser setzt konkret fest, wie gebaut werden darf. Nur in den anderen Fällen, in denen solche Festsetzungen nicht vorhanden sind, wird der Paragraf 34 angewandt.

Dr. Andrea Rüdiger wies darauf hin, dass derzeit die Nachfrage nach Wohnraum in Haltern am See nach wie vor sehr hoch ist. Die so genannte Nachverdichtung kann aus ihrer Sicht durch verschiedene Arten geleistet werden: durch das Schließen von Baulücken, durch das Aufstocken von vorhandenen Häusern oder auch durch den Dachgeschossausbau.

Ebenso sprach sie in diesem Zusammenhang den Punkt an, dass vielfach ältere Häuser abgerissen und durch den Bau größerer ersetzt werden. Hinzu kommt auch die Hinterlandbebauung. All diese Punkte werden vielfach auch aus wirtschaftlichen und familiären Gründen von den Eigentümern gewollt, um beispielsweise ihren Kinder, die eine Familie gründen wollen, Möglichkeiten für eigenen Wohnraum zu bieten.

All diese Varianten sind in der Seestadt seit Jahren angewandt worden. So genehmigte die Stadtverwaltung in 2018 immerhin 58 Einfamilienhäuser und bis September dieses Jahres bereits 40 Einfamilienhäuser. Hinzu kamen in 2018 31 Gebäude mit 115 Wohneinheiten, bis September 2019 bereits 22 Gebäude mit 90 Wohneinheiten.

Bei diesen Zahlen blieben Gebäude unberücksichtigt, die nach Landesbauordnung genehmigungsfrei sind. Das waren im letzten Jahr zehn, in diesem Jahr bisher sieben. Die Genehmigungsfreistellung ist zudem mit der Landesbauordnung vom 1. Januar 2019 erleichtert worden.