Leistungen Briefwahl
Informationen zur Briefwahl
Briefwahl (Wahlscheinanträge)
Voraussichtlich ab 11.04.2022 besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen (Wahlscheinanträge) zu beantragen.
Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Eine Wahlberechtigte/ ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die antragstellende Person muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift angeben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Briefwahlunterlagen können auch im Briefwahlbüro, Altes Rathaus, Markt 1, Zimmer E.04 beantragt und abgeholt werden. Hier besteht auch die Möglichkeit, direkt die Stimmabgabe mittels Briefwahl zu vollziehen. Jedoch ist es aufgrund der bestehenden „Corona-Pandemie“ ratsam, die Briefwahlunterlagen schriftlich oder elektronisch zu beantragen, um somit längere Wartezeiten sowie größere Personenansammlungen im Briefwahlbüro zu vermeiden. Die Briefwahlunterlagen werden zeitnah zugestellt!
Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Montag: 08.00 bis 17.30 Uhr
Di.-Fr.: 08.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 13.05.2022: 08.00 bis 18.00 Uhr
Samstag 23.04./07.05.2022 09.00 bis 13.00 Uhr
Darüber hinaus wird auch wieder die Möglichkeit eingerichtet, über den sogenannten „Web-Wahlschein“, die Briefwahlunterlagen direkt auf der Internetseite der Stadtverwaltung anzufordern. Der „Link“ wird zeitgleich mit Beginn der Briefwahl veröffentlicht.
Wahlscheine können bis Freitag, 13.05.2022, 18:00 Uhr beantragt werden. In begründeten und nachweisbaren Fällen bis zum Wahltage, 15:00 Uhr.
Kontaktdaten Briefwahlbüro
Tel./Fax: 02364/933100 / 9336100
E-Mail: wahlamt@haltern.de