Leistungen Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Stadt Haltern am See sucht noch Wahlhelfer/-innen für die Kommunalwahlen im September 2020
Die allgemeinen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am 13. September 2020 statt. Da der Verfassungsgerichtshof NRW sich gegen die Abschaffung der Stichwahlen entschieden hat, können somit auch am 27. September ggfls Stichwahlen stattfinden. Dafür werden in Haltern am See etwa 220 Wahlhelfer je Wahltag benötigt. Um für einen reibungslosen Verlauf der Wahl zu sorgen, benötigt die Stadtverwaltung wieder freiwillige Helfer.
Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtige Bürgerin ab dem 16. Lebensjahr können als Wahlhelfer/-in eingesetzt werden. Ein/eine Wahlhelfer/-in, der/die nicht Mitarbeiter/-in der Stadt Haltern am See ist, erhält für seine/ihre Tätigkeit ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50 Euro (Wahllokal) oder 40 Euro (Briefwahlvorstand).
Wer Interesse an einer Tätigkeit als Wahlhelfer/-in hat, kann sich über das unten aufgeführte Formular als Wahlhelfer anmelden. Informationen erhalten Sie bei Michael Schindler (Telefon 02364 933-106 / E-Mail: michael.schindler@haltern.de) oder bei Nina Brockmeyer (Telefon -933-110 / E-Mail: nina.brockmeyer@haltern.de) in der Stadtverwaltung.
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Anmeldung als Wahlhelfer
Formular kann online verschickt werden (Online ausfüllbar)