Leistungen Kindertagespflege oder familienergänzende Kinderbetreuung
Kindertagespflege von Kindern in Familien ist ein pädagogisches Betreuungsangebot. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Institutionen wie z. B. Kindertageseinrichtungen eine gleichberechtigte und gesetzlich anerkannte Form der Kinderbetreuung. Tagespflegepersonen betreuen Kinder in ihrem eigenen Haushalt, in angemieteten Räumen oder in dem Haushalt der Kindeseltern.
Kindertagespflege beinhaltet:
- flexible Betreuungszeiten,
- familienähnliche Strukturen,
- individuelles Eingehen auf die Tagespflegekinder,
- geringe Gruppengröße.
Der Fachbereich Familie und Jugend (Jugendamt) bietet:
- fachliche Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen in allen Phasen der Tagespflege,
- sorgfältige Auswahl der Tagespflegepersonen sowie Beantragung der Pflegeerlaubnis,
- fachlich kompetente Vermittlung,
- Begleitung der Tagespflegepersonen und Eltern während der gesamten Dauer des Betreuungsverhältnisses,
- Qualifizierung der Tagespflegepersonen.
Bei Interesse an einem Betreuungsplatz in der Kindertagespflege melden Sie Ihr Kind bitte über das Kitaportal an (https://kitaportal.haltern.de) und nehmen Sie bitte eigenständig Kontakt zu den Tagespflegepersonen auf, um sich über die dortigen Betreuungskapazitäten zu informieren. Unter Info-Blätter finden Sie die Kontaktdaten der Tagespflegepersonen. Falls Sie Unterstützung bei der Suche nach einem Platz in der Kindertagespflege benötigen oder weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei der Fachberatung Kindertagespflege.
Über die jeweilige Höhe des Elternbeitrages erhalten Sie im Fachbereich Familie und Jugend Auskunft.
Die neuen Termine für die Tageselterncafés
20.09.2023 von 9 bis 11 Uhr in der AWO Kita Lohausstraße
(Lohausstraße 18, 45721 Haltern am See)
06.11.2023 von 17 bis 18:30 Uhr in der DRK Kita Sythen
(Kuhlenweg 30, 45721 Haltern am See)
Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Für potenzielle neue Kindertagespflegepersonen besteht ab Februar 2024 die Möglichkeit der Qualifizierung bei der rebeq in Marl.
Zur Mitteilung und weiteren Informationen
- Frau Christina Sip (Fachberatung Kindertagespflege)
- Frau Marie Göttlich (Wirtschaftliche Angelegenheiten - Großtagespflege)
- Frau Julia Ludwig (Wirtschaftliche Angelegenheiten)
- Frau Stefanie Korte (Investitionskostenförderung für die Neuschaffung von Plätzen in der Kindertagespflege)
- Flyer "Kindertagespflege" - für Eltern
- Flyer "Kindertagespflege" - für Tagespflegepersonen
- Flyer "Qualifizierung zur zertifizierten Kindertagespflegeperson" bei der rebeq GmbH
- Liste der Tagespflegepersonen
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Richtlinien der Stadt Haltern am See zur Förderung von Kindern in Tagespflege
gültig ab 01.08.2022
- Antrag auf Übernahme der Tagespflegekosten
- Anlage 1 zum Antrag Tagespflegekosten (Arbeitsaufnahme, Betreuungszeiten)
- Anlage 2 zum Antrag Tagespflegekosten (Bestätigung)
- Stundenänderungsantrag für Eltern
- Änderungsmitteilung für Eltern
- Bewerbungsbogen für Kindertagespflege
- Stundenabrechnung Tagespflegeperson
- Änderungsmitteilung für Tagespflegepersonen