Leistungen Ausgleichsabgabe
Die Ausgleichszahlung, früher Fehlbelegerabgabe genannt, wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt eingezogen.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Die Ausgleichszahlung, früher Fehlbelegerabgabe genannt, wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Bauverwaltungs- und Liegenschaftsamt eingezogen.