35. Wettbewerb für Halterner Musikschülerinnen und Musikschüler am 11.11.2023 in Bürgerservice | Stadt Haltern am See

Leistungen 35. Wettbewerb für Halterner Musikschülerinnen und Musikschüler am 11.11.2023

Ausschreibung für den 35. Wettbewerb

Die Städt. Musikschule Haltern am See, der Verein der Freunde und Förderer der Musikschule der Stadt Haltern e. V. und die Volksbank Südmünsterland-Mitte eG rufen in diesem Jahr zum 35. Male zur Teilnahme an folgenden Instrumenten auf: 
Holz- und Blechbläser, Streicher, Schlagzeug, Keyboard, Klavier, Akkordeon und Gitarre 

Es gibt es eine Sonderwertung für Ensembles bis zu 12 TeilnehmerInnen.

Es ist die Absicht der Initiatoren, das Musizieren auf breitester Ebene zu beleben und allen Instrumentalschülern und den vielen Gruppen Mut zu machen, sich für den Wettbewerb anzumelden. Daher ist die Jury mit sachverständigen, pädagogisch verständnisvollen und bewährten Musikern besetzt, die ihre Maßstäbe so ansetzen, dass Leistungen auf allen Ebenen ihre gerechte Würdigung erfahren. 
Die Stiftung der Volksbank Südmünsterland-Mitte eG vergibt ansehnliche Preise für die besten Teilnehmer. Der Verein der Freunde und Förderer der Musikschule der Stadt Haltern verleiht zusätzlich attraktive pädagogische Sonderpreise 

Anmeldungen zu dem Wettbewerb werden bis zum 29.09.2023 in der Musikschule entgegengenommen (siehe u. a. Teilnahme- u. Wettbewerbsbedingungen).

Das Wettbewerbsspiel wird am Samstag, den 11. November 2023, in der Musikschule, Schmeddingstraße 2, durchgeführt. Am Sonntag, den 12. November 2023, um 15.00 Uhr werden in einem Konzert alle Preisträger vorgestellt und geehrt. 

Teilnahmebedingungen
1. Teilnehmen können Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Alter ab 8 Jahren, die die Musikschule der Stadt Haltern am See besuchen oder ihren Hauptwohnsitz in Haltern am See haben.
In begründeten Ausnahmefällen können auch jüngere Musikschüler zum Wettbewerb zugelassen werden. Teilnehmer ab 22 Jahren erhalten eine Urkunde. 
Ausgeschlossen sind Musikstudierende an Musikhochschulen, pädagogischen Hochschulen und anderen berufsorientierten musikalischen Ausbildungsstätten sowie Musikschüler, die bereits von Hochschulen der o. a. Instituten unterrichtet werden.
2. Für jugendl. Begleitpartner, die den Teilnahmebedingungen entsprechen, wird eine Wertung vorgenommen. Der Begleitpartner wird bewertet, wenn er wenigstens mit zwei Werken verschiedener Epochen am Vorspielprogramm beteiligt ist. Eine Wertung für Ensembles von 4 – 12 Personen ist ebenfalls möglich.
3. Jeder Spieler kann sich innerhalb eines Wettbewerbsjahres mit dem gleichen Instrument nur einmal in der Solowertung und einmal in der Gruppenwertung beteiligen. Zusätzlich steht allen Teilnehmern eine Sonderwertung für Ensembles bis zu 12 Personen offen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Begleitpartner der Solowertung. Über begründete Ausnahmen entscheidet die Jury.
4. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.
5. Die Teilnehmer sind verpflichtet, an der Abschlussveranstaltung teilzunehmen, weil nur dort die Urkunden und Preise ausgehändigt werden.

Wettbewerbsbedingungen

1. Solospieler, Kammermusikgruppen und Ensembles müssen drei Werke – auch Einzelsätze – aus verschiedenen Epochen oder in verschiedenen Stilrichtungen – vortragen: für die Altersstufe I und II werden wenigstens zwei Werke vorgeschrieben. Es müssen langsame und schnelle Sätze enthalten sein.
2. Die Auftrittszeit beträgt in der

                         Solowertung   Gruppenwertung 

Altersstufe 1a   bis 10 Min.      bis 10 Min.
geb. ab 2015 
Altersstufe 1b   bis 10 Min.      bis 10 Min. 
geb. 2013-2014 
Altersstufe II     6 bis 10 Min.   6 bis 10 Min.
geb. 2011 - 2012 
Altersstufe III   10 bis 15 Min. 10 bis 20 Min. 
geb. 2009 - 2010 
Altersstufe IV   15 bis 20 Min. 10 bis 20 Min. 
geb. 2007 - 2008
Altersstufe V     15 bis 20 Min. 10 bis 20 Min. 
geb. 2005 - 2006 
Altersstufe VI    15 bis 20 Min. 10 bis 20 Min.
geb. ab 2004 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Voraussetzungen

siehe Wettbewerbs- und Teilnahmebedingungen