Leistungen Löschung von Baulasten
Das Löschen einer Baulast ist nur möglich, wenn die Baulast nicht mehr erforderlich ist, durch eine andere Maßnahme kompensiert oder eine neue Baulast ersetzt wird. Sie müssen die Löschung formlos schriftlich bei uns beantragen. Bitte verwenden Sie im Titel des Schreibens den Text "Antrag auf Löschung einer Baulast".
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet (z. Zt. 50,00 €).
In dem formlosen Antrag müssen Sie die aktuelle Bezeichnung des belasteten Grundstücks angeben, also Straße mit Hausnummer sowie Gemarkung, Flur und Flurstück und außerdem die Baulast-Nummer. Wichtig ist, dass Sie die Gründe und gegebenenfalls Kompensationsmaßnahmen nennen, weshalb die Baulast gelöscht werden soll.