Kühlgerätetausch in Bürgerservice | Stadt Haltern am See

Leistungen Kühlgerätetausch

Bild Energiesparhaus Ruhr

Aktuell sind die Mittel für den Austausch von Kühlgeräten ausgeschöpft. Sollten noch Anträge zurückgezogen werden, wird der Antrag wieder veröffentlicht.

 

 

Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung einer Förderung über entsprechende Neugeräte, die die Vorgaben der Förderung nach Energie-Effizienzlabel A, B oder C nach der Klassifizierung ab 2021 erfüllen, insbesondere über die Kosten dieser Neugeräte.

 

Die Förderung findet statt im Rahmen des Projektes „energiesparhaus.ruhr“, an welchem die Stadt Haltern am See teilnimmt. Nach dem Vorläufer „solarmetropole.ruhr“ geht das gemeinsame Projekt mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) und dem Handwerk.NRW jetzt in die 2. Runde - mit dem neuen Themenschwerpunkt Energieeffizienz. 

Nähere Informationen zur Förderung finden Sie in den angefügten Dokumenten.

Die Antragstellung erfolgt über das Serviceportal der Stadt ab dem 30.05.2023. Auf Wunsch kann über das Serviceportal auch die Bereitstellung der Förderbescheide online erfolgen.

 

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
    Unterlagen

    • Altersnachweis des Altgerätes - Kaufnachweis oder Foto des Typenschilds (bei Antragstellung).
    • Rechnung über die Anschaffung des Neugeräts mit Nachweis des Energielabels (nach der Bewilligung der Förderung).
    • Nachweis über die sachgerechte Entsorgung des Altgeräts (nach der Bewilligung der Förderung).

    Voraussetzungen

    • Der Förderantrag ist vor dem Kauf des neuen Kühlgeräts zu stellen.
    • Der Kauf des neuen Geräts erfolgt nach dem Zugang des Bewilligungsschreibens.
    • Das Altgerät muss mindestens 15 Jahre alt sein.
    • Das Neugerät darf ausschließlich privat genutzt werden.
    • Das Neugerät muss über das Energie-Effizienzlabel A, B oder C nach neuer Klassifizierung (März 2021) verfügen.
    • Der Brutto-Kaufpreis muss mindestens 300 € betragen.
    • Das Neugerät muss auf dem Stadtgebiet der Stadt Haltern am See aufgestellt werden.
    • Ein Servicekonto des Landes NRW.