Leistungen Förderung für den Kauf von Lastenfahrrädern und Fahrrad-Lastenanhängern
Förderrichtlinie für den Kauf von Lastenfahrrädern und Fahrrad-Lastenanhängern
Der Klima-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss hat am 17.03.2022 die Veröffentlichung der „Förderrichtlinie der Stadt Haltern am See für den Kauf von Lastenfahrrädern und Fahrrad-Lastenanhängern“ beschlossen. Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie am 21.03.2022 haben alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Haltern am See nun die Möglichkeit, sich den Kauf eines Lastenrades oder eines Fahrradanhängers mit bis zu 30 % des Einkaufspreises (max. 1.000 € pro Rad bzw. 100 € pro Anhänger) fördern zu lassen.
Durch die kommunale Richtlinie soll eine nachhaltige Mobilität gefördert und insbesondere im Sinne des Klimaschutzes und zur Klimaanpassung der Radverkehr gestärkt werden. Durch eine zunehmende Nutzung des Fahrrades wird nämlich der Ausstoß von klimaschädlichen CO2-Immissionen reduziert. Ein deutliches Potenzial liegt dabei auch im Einsatz des Fahrrades beim Transport von Personen oder Gegenständen.
Die Förderrichtlinie, einschließlich des zugehörigen Antragsformulars, kann auf dieser Seite unten oder unter www.radfahren-haltern.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Förderanträge sind schriftlich einzureichen. Zur Vereinfachung des Verfahrens können Förderanträge auch über das Serviceportal der Stadt Haltern am See eingereicht werden (serviceportal.haltern-am-see.de).
Fragen zur Förderrichtlinie und zum Verfahren richten Sie bitte an: lastenrad@haltern.de
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Förderrichtlinie der Stadt Haltern am See für den Kauf von Lastenfahrrädern und Fahrrad-Lastenanhängern
Förderrichtlinie und Antragsformular zum Download
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Online-Förderantrag Lastenfahrrad/Fahrrad-Lastenanhänger
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit Servicekonto.NRW erforderlich)