Leistungen Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen von z.B. Schulzeugnissen u.a. können im Bürgerbüro erledigt werden. Beglaubigungen von Personenstandsurkunden können allerdings lediglich durch das ausstellende Standesamt erfolgen.
Erforderliche Unterlagen: Original und Kopie des Schriftstücks
Beglaubigungen von Unterschriften
Die Beglaubigungen von Unterschriften ist ebenfalls im Bürgerbüro möglich.
Die Unterschrift muss vor Ort geleistet werden.
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten
- Beglaubigung von Kopien: 3,- je Beglaubigung - Beglaubigung von Unterschriften: 2,-
Voraussetzungen
Das Original der zu beglaubigenden Kopie muß vorliegen.