Leistungen Angelschein / Fischereischein
Fischereijahr ist jeweils der Zeitraum vom 01.01. - 31.12.;
- ein Jahresfischereischein gilt für ein Fischereijahr
- ein Fünfjahresfischereischein gilt für fünf aufeinander folgende Fischereijahre, ist ab 17 Jahren (auch mit 14 möglich) unter Vorlage des Prüfungszeugnisses erhältlich
- ein Jugendfischereischein gilt für ein Fischereijahr (Altersgruppe 10 bis 16 Jahre)
Alle Formen von Fischereischeinen gelten - unabhängig vom Datum der Ausstellung/Verlängerung - nur bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Bei der Ausstellung/Verlängerung von Fischereischeinen werden sowohl Verwaltungsgebühren als auch die Fischereiabgabe für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Die Gebühren und Abgaben sind sofort bei Ausstellung/Verlängerung von Fischereischeinen fällig und werden von der ausstellenden Dienststelle vereinnahmt.
Zur Erlangung des ersten Fischereischeines ist die Ablegung der Fischerprüfung zwingend erforderlich.
Jahresfischereischein 16,- €
Fünfjahresfischereischein 48,- €
Jugendfischereischein 8,- €
Personalausweis, Kinderreisepass, Prüfbescheinigung, 1 Foto
Fischereiprüfung
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Terminbuchungen für das Bürgerbüro
Formular kann online verschickt werden (Online ausfüllbar)