Ausländerangelegenheiten in Bürgerservice | Stadt Haltern am See

Leistungen Ausländerangelegenheiten

Die Stadtverwaltung Haltern am See hat kein eigenes Ausländeramt. Zuständig für Haltern am See ist die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Recklinghausen. Das Bürgerbüro Haltern am See übernimmt allerdings die Antragsannahme und Weiterleitung.

Informationen zur Aufentshaltsgenehmigung finden Sie hier.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Formulare

liegen im Bürgerbüro bereit

Voraussetzungen

Wohnsitz in Haltern am See.