Leistungen Einbürgerung
Zuständig für Einbürgerungen ist die Kreisverwaltung Recklinghausen. Im hiesigen Bürgerbüro als vorgelagerte Stelle werden jedoch sowohl die Antragsannahme, als auch die Beratung angeboten.
Dieses gilt für die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Formulare
liegen im Bürgerbüro bereit
Links
- Einbürgerungsantrag (online ausfüllbar)
- Terminbuchungen für das Bürgerbüro
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Wege zur Einbürgerung
Informationen der Bundesregierung zur Einbürgerung
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Weitere Informationen zur Einbürgerung
Informationen des Kreises Recklinghausen zur Einbürgerung