Leistungen Drehgenehmigungen
Drehgenehmigung für Film- und FernsehproduktionenMit einer Drehgenehmigung sind in aller Regel auch straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse, Anordnungen von Verkehrsmaßnahmen und auch Ausnahmegenehmigungen verbunden. Aus Anlass von Film- und Fernsehproduktionen werden dafür folgende Informationen benötigt:
- Formloser schriflicher Antrag,
- Angabe über Datum der Dreharbeiten, Drehort mit Angabe des Straßennamens, Uhrzeit, Szenenbeschreibung in Kurzform (wichtig ist, dass etwaige Schuss- / Actionszenen und uniformierte Darsteller mitgeteilt werden),
- Angabe über benötigte Halteverbotszonen inklusive Hausnummer und Meterangaben (für Technik und / oder Spiel), bereits eingerichtete Halteverbote und vorgesehene Intervall- oder Vollsperrungen (Sperrpunkte und sonstige Besonderheiten) angeben.
Der Antrag sollte spätestens 10 Tage vor Drehbeginn beim Fachbereich Ordnung und Soziales, Bereich Ordnung, vorliegen.
Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung