Geruchsbelästigung in Bürgerservice | Stadt Haltern am See

Leistungen Geruchsbelästigung

Zuständig hierfür ist das Ressort "Untere Immissionsschutzbehörde" der Kreisverwaltung Recklinghausen. Immissionsschutz beinhaltet z.B. den Schutz vor Luftschadstoffen, Staub, Gerüchen, Erschütterungen, elektromagnetischen Strahlen und Lärmschutz.

Kontakt: Kreisverwaltung Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghauen, Telefon: 02361 / 53 - 0 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung