Geruchsbelästigung in Bürgerservice | Stadt Haltern am See

Leistungen Geruchsbelästigung

Am 07. Dezember 2007 hat der Landtag das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts verabschiedet. 
Dieses Gesetz ist am 01. Januar 2008 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird ein erheblicher Teil der Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben von den Bezirksregierungen bzw. ehemaligen Staatlichen Umweltämtern auf die Kommunen übertragen.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind seitdem "Untere Umweltschutzbehörden".
Der Großteil der übertragenen Aufgaben wird bei der Kreisverwaltung Recklinghausen im Ressort "Untere Immissionsschutzbehörde" des Vestischen Umweltzentrums wahrgenommen. Immissionsschutz beinhaltet z.B. den Schutz vor Luftschadstoffen, Staub, Gerüchen, Erschütterungen, elektromagnetischen Strahlen und Lärmschutz.

Kontakt: Kreisverwaltung Recklinghausen, Vestisches Umweltzentrum, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghauen, Telefon: 02361 / 53 - 0 

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