Leistungen Trödelmärkte, Messen, Ausstellungen, Großmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte & Volksfeste
Für die Durchführung der vorgenannten Veranstaltungen ist eine Festsetzung erforderlich. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte den unter dem entsprechenden Link (weiter unten auf der Seite) hinterlegten Antragsvordruck. Der Antrag ist mit den erforderlichen Nachweisen zu versehen und mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an den Fachbereich Ordnung und Soziales zu übersenden.
Für Trödelmärkte gelten besondere Regelungen, bitte beachten Sie weiter unten aufgeführte Hinweise.
Die erforderlichen Nachweise sind:
- Verzeichnis über die anzubietenden Waren und die voraussichtliche Anzahl und Zusammensetzung der Aussteller (vorläufiges Ausstellerverzeichnis)
- Teilnahmebestimmungen
- Lageplan des Veranstaltungsortes
- Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralergister über die mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Person
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen von der Wohnsitzgemeinde
- aktueller Auszug aus der Schuldnerkartei vom Amtsgericht
- Kopie der Gewerbeanmeldung
Für die Festsetzung von Veranstaltungen erhebt die Stadt Haltern am See bei normalen Verwaltungsaufwand 300,00 € und bei erhöhtem Verwaltungsaufwand 500,00 € als Gebühr pro Veranstaltung.
Hinweis zu Trödelmärkten
Trödelmärkte können in Haltern am See im Jahr 2020 an den folgenden Terminen durchgeführt werden:
19.01., 16.02., 15.03., 19.04., 17.05., 21.06., 19.07., 16.08., 20.09., 18.10., 15.11. (ab 13.00 Uhr) und 20.12.2020.
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte bis zum 30.11.2019 beim Fachbereich Ordnung und Soziales, Dr.-Conrads-Straße 1, 45721 Haltern am See für den jeweiligen in Frage kommenden Termin ein. Spätere Bewerbungen können keine Berücksichtigung finden.
Sofern sich mehrere Veranstalter für einen Termin bewerben, wird im Losverfahren entschieden.
300,00 € bei normalem Verwaltungsaufwand je Veranstaltung
s. unter erforderliche Nachweise
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Formular für den Antrag auf Festsetzung eines Marktes
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)