Leistungen Kinderreisepass
Kinderreisepässe werden im Bürgerbüro beantragt oder verlängert. Ein Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt, so dass Sie den Pass direkt mitnehmen können.
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr, max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Sie benötigen:
- das betreffende Kind
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes
- ein biometrisches Lichtbild des Kindes nach der Fotomusterverordnung vom 01.11.2005
- Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestellungsurkunde benötigt. Beides stellt das zuständige Amtsgericht aus.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten
Neuausstellung 13,- Verlängerung 6,- Euro
Unterlagen
Geburtsurkunde, Personalausweis des Sorgeberechtigten, Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten, Lichtbild des Kindes nach den Vorgaben der Bundesdruckerei, ab dem 10. Lebensjahr Unterschrift des Kindes.
Formulare
- Einverständniserklärung
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Terminbuchungen für das Bürgerbüro
Formular kann online verschickt werden (Online ausfüllbar)