Tierschutz in Bürgerservice | Stadt Haltern am See

Leistungen Tierschutz

Gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes muss ein Tierhalter ein Tier artgerecht halten und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren und unterbringen. Tierhalter können sich beim Veterinäramt entsprechend beraten lassen. Anzeigen von Verfehlungen nach dem Tierschutzgesetz werden ebenfalls dort bearbeitet. Hier können Sie Misshandlungen von Tieren anzeigen. Bei Feststellung eines tierschutzwidrigen Tatbestandes wird dem Tierhalter aufgegeben, diesen sofort abzustellen. Darüber hinaus kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, das Tier kann ihm fortgenommen werden und er kann mit einem Tierhaltungsverbot belegt werden..

Für den Tierschutz ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Recklinghausen zuständig. Der Kreis Recklinghausen ist telefonisch unter der Rufnummer 02361/53-0 erreichbar.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Formulare

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