Jagdschein in Bürgerservice | Stadt Haltern am See

Leistungen Jagdschein

Zuständige Behörde für die Erteilung von Jagdscheinen ist die Untere Jagdbehörde des Kreises Recklinghausen.

Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Jägerprüfung.

Den Kreis Recklinghausen erreichen Sie unter der Rufnummer 02361/53-0 (Telefax: 02361/53-4284).

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Einzelfallabhängig

Unterlagen

Antrag, Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Erteilung), 1 Lichtbild (bei erstmaliger Erteilung), Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen von 511 291,88 EUR für Personenschäden und 51 129,19 EUR für Sachschäden über den entsprechenden Zeitraum.