Leistungen Aufenthaltsgenehmigung
Nicht EU-Ausländer benötigen grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung orientiert an ihrem Aufenthaltszweck.
Zuständig für die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen ist die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Recklinghausen (Telefon: 02361/53-5023 oder -5323). Das Bürgerbüro bietet jedoch Antragsannahme- und Weiterleitung an (Ausnahme: Aufenthaltserlaubnis).
Arten der Aufenthaltsgenehmigung:
- Aufenthaltserlaubnis: Ohne Bindung an einen bestimmten Aufenthaltszweck, befristet oder unbefristet. Die Aufenthaltserlaubnis kann nur noch persönlich nach Terminabsprache bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Recklinghausen (Telefon: 02361/53-5023 oder -5323) beantragt werden.
- Aufenthaltsberechtigung: Höchster Grad der Verfestigung des Aufenthaltsrechts nach 8 Jahren Aufenthaltserlaubnis oder bzw. 3 Jahren unbefristeter Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltsbewilligung: Für einen bestimmten, seiner Natur nach vorübergehenden Aufenthalt (z.B. Studium)
- Aufenthaltsbefugnis: Aus humanitären Gründen
Darüber hinaus werden ebenso Anträge für Aufenthaltsgestattungen (Asylverfahren) und Anträge für Duldungen (Aussetzung der Abschiebung) entgegen genommen.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Unterlagen
Anträge sind im Bürgerbüro erhältlich und dort persönlich unter Vorlage eines gültigen Nationalpasses abzugeben. Zusätzlich benötigte Unterlagen sollten im Einzelfall erfragt werden.
Formulare
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Terminbuchungen für das Bürgerbüro
Formular kann online verschickt werden (Online ausfüllbar)