Landeshundegesetz NRW in Bürgerservice | Stadt Haltern am See

Leistungen Landeshundegesetz NRW

Am 01.01.2003 trat das Landeshundegesetz NRW in Kraft und ersetzte die bis dahin gültige Landeshundeverordnung NRW.

Im Bereich Ordnung erhalten Sie die erforderlichen Formulare zur Erfassung meldepflichtiger Hunde, den Antrag auf Erteilung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis zum Halten von Hunden oder auch den Antrag zur Befreiung einer etwaigen Maulkorb- und Leinenpflicht.

Die Anzeige zur Haltung eines großen Hundes sowie die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes bzw. eines Hundes besonderer Rasse ist gebührenpflichtig.

Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie hier.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Anmeldung eines großen Hundes i.S.d. LHundG NRW: 25,- € nach Tarif 18a. 1.10 AVerwGebO NRW Gebühren zu Haltungserlaubnis bzw. Leinen- und Maulkorbbefreiung bemessen sich ebenfalls nach der AVerwGebO NRW, sind aber abhängig vom Einzelfall