Leistungen Landeshundegesetz NRW
Am 01.01.2003 trat das Landeshundegesetz NRW in Kraft und ersetzte die bis dahin gültige Landeshundeverordnung NRW.
Im Bereich Ordnung erhalten Sie die erforderlichen Formulare zur Erfassung meldepflichtiger Hunde, den Antrag auf Erteilung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis zum Halten von Hunden oder auch den Antrag zur Befreiung einer etwaigen Maulkorb- und Leinenpflicht.
Die Anzeige zur Haltung eines großen Hundes sowie die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes bzw. eines Hundes besonderer Rasse ist gebührenpflichtig.
Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie hier.
Anmeldung eines großen Hundes i.S.d. LHundG NRW: 25,- nach Tarif 18a. 1.10 AVerwGebO NRW Gebühren zu Haltungserlaubnis bzw. Leinen- und Maulkorbbefreiung bemessen sich ebenfalls nach der AVerwGebO NRW, sind aber abhängig vom Einzelfall
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Antragsformular Haltungserlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Haltungserlaubnis für einen Hund mit Gefährlichkeitsvermutung (§ 3 LHundG NRW) oder für einen Hund bestimmter Rasse (§ 10 LHundG NRW)gebührenpflichtig
- An- und Abmeldung von Hunden