Personalausweis / Reisepass in Bürgerservice | Stadt Haltern am See

Leistungen Personalausweis / Reisepass

 

Personalausweise und Reisepässe werden im Bürgerbüro beantragt und dort auch ausgehändigt.

Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Dokumentes, allerdings mit kurzer Gültigkeit, ist grundsätzlich möglich. Die Ausstellung eines regulären Reisepasses ist im Expressverfahren (3-4 Werktage) gegen Zusatzgebühr möglich. 

Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere:

Haben Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren oder wurde er Ihnen gestohlen, teilen Sie dies bitte dem Bürgerbüro mit. Dazu legen Sie Ihren Führerschein und das Familienstammbuch oder Ihre Geburts- bzw. Heiratsurkunde vor.

Sperrung der e-ID Funktion bei Verlust des elektronischen Personalausweises:

Sperrnotruf: 0180 - 1 333 333

Ist Ihnen der elektronische Personalausweis mit eingeschalteter e-ID Funktion abhanden gekommen, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro mit.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

elektronischer Personalausweis: 

bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 €; 6 Jahre gültig
nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,- €; 10 Jahre gültig
Vorläufiger Personalausweis: 10,- €; maximal 3 Monate gültig

Reisepass:

bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €; 6 Jahre gültig
nach Vollendung des 24. Lebensjahres 60,- €; 10 Jahre gültig
Zusatzgebühr für Expressverfahren (wahlweise): 32,- €
Vorläufiger Reisepass: 26,- €; 1 Jahr gültig


Bitte beachten Sie, dass Gebühren, die eine Summe von 50,- € übersteigen, nicht mehr in bar entgegen genommen werden.

Unterlagen

  • alter Personalausweis/ Reisepass (auch wenn dieser ungültig ist) oder
  • Kinderreisepass oder
  • Geburts-, Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch sowie
  • ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre; Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand

Das persönliche Erscheinen ist erforderlich, da die eigenhändige Unterschrift und die Erfassunf der Fingerabdrücke erforderlich ist.