Leistungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder seinen Gewerbebetrieb betreffen.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist

  • für eine Person (Inhaber) persönlich am jeweiligen Wohnort
  • für einen Betrieb oder eine Betriebsstätte am Betriebsort (Sitz der Gesellschaft) beim Bürgerbüro

zu stellen.

 

Die Auskunft selbst wird nur durch das Bundesamt für Justiz - Dienststelle Bundeszentralregister - 53094 Bonn, erteilt, und zwar in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Dabei sind zwei Antragsformen zu unterscheiden:

  1. Auskunft an den Antragssteller (Beleg-Art 1)
  2. Auskunft an eine Behörde, z.B. im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung (Beleg-Art 9) (hier ist die genaue Anschrift der Behörde erforderlich)
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?

  • 13,- €

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis/ Reisepass oder Nationalpass.
  • Bei juristischen Personen ist ein Nachweis (Handelsregisterauszug) über die Vertretungsmacht zu führen.