Leistungen Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Haltern am See
Mit dem „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (WPG) des Bundes sowie dem „Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG)“ sind die Kommunen als planungsverantwortliche Stellen für das neue Instrument der „Kommunalen Wärmeplanung“ benannt worden. Auch die Stadt Haltern am See hat sich auf den Weg gemacht, die Transformation im Wärmebereich voranzubringen und im Mai 2025 einen entsprechenden Beschluss gefasst (vgl. Drucks.-Nr. 25/061 im Ratsinformationssystem).
Die Auftragsvergabe ist bereits erfolgt: Drei externe Dienstleister bündeln ihre Kräfte in einer Bürokooperation, um für Haltern am See eine zielführende, technologieoffene und resiliente Wärmeversorgung der Zukunft zu erarbeiten.
Die Kommunale Wärmeplanung wird über Landeszuweisungen finanziert, um die Umsetzung der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene sicherzustellen. Ergebnisse für Haltern am See werden für das 4. Quartal 2026 erwartet.