Leistungen Akteneinsicht

Im Archiv des Bauordnungsamtes befinden sich die Bauakten der abgeschlossenen Bauverfahren von baurechtlich genehmigten Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Haltern am See. Eine Gewähr für die Vollständigkeit dies Archivs kann aber nicht gegeben werden.

Eigentümer/innen oder andere Personen mit entsprechender Berechtigung (z. B. Bevollmächtigte) können die Archivakten bei abgeschlossenen Bauvorhaben einsehen.

Da die Unterlagen in jedem Einzelfall aus dem Archiv herausgesucht werden müssen, ist die gewünschte Akte zuvor entweder per E-Mail an bauamt@haltern.de oder schriftlich an die Hausanschrift des Fachbereiches Bauen der Stadtverwaltung Haltern am See, zu bestellen.

Die Antrag per Email wird empfohlen.

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Email-Adresse, Telefonnummer) an. Sobald die Akten bereit liegen, wird man Sie zwecks Terminabsprache kontaktieren. Die Akteneinsicht erfolgt in den Büroräumen unter Aufsicht eines/r  Mitarbeiters/Mitarbeiterin.

 

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?

Gebühren für die Akteneinsicht und die Anfertigung von Kopien werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Haltern am See berechnet 

  • Akteneinsicht 25,00 € je angefanener 1/2 Std.
  • Kopien DIN A4: für die 1. Seite 0,70 €, jede weitere Seite 0,20 €
  • Kopien DIN A3: für die 1. Seite 1,00 €, jede weitere Seite 0,30 €
  • Pläne größer als A3  können digital zur Verfügung gestellt werden und werden mit 25,00 €  je angefangener 1/2 Std. berechnet.

(Gebührentarif Ziffer II Nr. 1 i. V. m. Ziffer 1 zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt)

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ausweisdokument (Personalausweis) 
  • Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug) / Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin
  • Ggfls. Nachweis über ein berechtigtes Interesse
  • Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer)