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Aktuelles Haltern am See

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Titel
Maskenpflicht in der Halterner Innenstadt
Einleitung

21. Oktober 2020     Aufgrund vieler Nachfragen haben wir uns erkundigt, für welche Straßen in der Innenstadt eine Mund-Nase-Bedeckungs-Pflicht gilt! 

Text

Folgende Straßen sind gemeint: Marktplatz - Rekumer Straße - Muttergottesstiege - Merschstraße - Mühlenstraße und Lippstraße!

Bitte setzten Sie Ihre Masken auf, damit Sie kein Bußgeld riskieren! 

Die Maskenpflicht in der Innenstadt gilt für alle Städte des Kreises Recklinghausen!

Bleiben Sie alle gesund!