Schülerfahrkosten | Stadt Haltern am See

Leistungen Schülerfahrkosten / Fahrausweise für Schüler

Fahrschüler

Die Stadt Haltern am See übernimmt die Fahrkosten der Schülerinnen und Schüler, nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) des Landes Nordrhein Westfalen.

Zu den Fahrschülern zählen alle Schülerinnen und Schüler deren kürzester Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule an dem die Schülerin/der Schüler wohnt 

  • in der Primarstufe (Klasse 1 - 4) länger als 2,0 km,
  • in der Sekundarstufe I (Klasse 5 - 10) länger als 3,5 km und
  • in der Sekundarstufe II (Klasse 11 - 12 Gymnasium) länger als 5,0 km

ist.

Nächstgelegene Schule ist die Schule, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann.

Die Schülerbeförderung erfolgt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Soweit eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz nicht gegeben ist oder Schüler auf Grund einer Behinderung den Schulweg nicht alleine bewältigen können, wird die Beförderung in Absprache mit der Stadt Haltern am See, Bereich Schule geregelt.

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung. Fahrschülerinnen und Fahrschüler erhalten auf Antrag für die Schülerbeförderung ein Schoko Ticket. Das Schoko Ticket berechtigt auch zu Fahrten im Freizeitbereich. Aus diesem Grund wird für die Erziehungsberechtigten bzw. für volljährige Schüler ein Eigenanteil festgesetzt. Der Eigenanteil beträgt für das 1. anspruchsberechtigte Kind 14,00 € pro Monat, für das 2. Kind 7,00 € pro Monat. Ab dem 3. anspruchsberechtigten Kind und für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, wird kein Eigenanteil erhoben. Volljährige Schüler zahlen unabhängig von vorstehender Regelung einen separaten Eigenanteil von 14,00 €. 

Wichtig: Die Schülerbeförderung erfolgt im Antragsverfahren. Anträge für ein Schoko Ticket liegen in den Schulsekretariaten bzw. bei der Stadt Haltern am See, Bereich Schule und Sport, Rochfordstraße 1, aus.

Für Schülerinnen und Schüler, die das Berufskolleg besuchen ist das Schulverwaltungsamt des Kreises Recklinghausen zuständig.

Schüler als Selbstzahler

Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Fahrkosten haben und eine staatliche Schule besuchen, können dennoch ein Schülerticket (Schoko Ticket) bestellen. Die Anträge für Selbstzahler liegen in den Vorverkaufsstellen der Vestischen Straßenbahnen GmbH, den Schulsekretariaten sowie bei der Stadt Haltern am See, Bereich Schule und Sport, Rochfortstraße 1, aus. Es besteht zudem die Möglichkeit einen Antrag im Internet unter www.schokoticket.de auszufüllen und auszudrucken. 

Das Schoko Ticket ist im gesamten Bereich des Verkehrsverbundes Rhein/Ruhr gültig. Es berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten sowohl zur Schule als auch in der Freizeit. Es bestehen keine zeitlichen Beschränkungen. Infos gibt es auch unter www.schokoticket.de

Ihr Ansprechpartner im Fachbereich Schule:

Frau Schiller, Telefon: 02364/933-198

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