Das Standesamt ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen sowie Beurkundung und Fortschreibung aller Personenstandsfälle - im Wesentlichen sind dieses Geburten, Eheschließungen, Scheidungen, Sterbefälle, Vaterschaftsanerkennungen und namensrechtliche Erklärungen.
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