Im Klimafonds der Stadt Haltern am See stehen noch rund 10.000 Euro für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zur Verfügung. Damit ist etwa die Hälfte des diesjährigen Förderbudgets von insgesamt 20.000 Euro ausgeschöpft. Bürgerinnen und Bürger, die entsprechende Anschaffungen planen, können weiterhin einen Förderantrag stellen.
Der Klimafonds bündelt verschiedene städtische Fördermöglichkeiten in einer gemeinsamen Förderrichtlinie. Je nach Fördergegenstand sind Zuschüsse zwischen 100 und 500 Euro möglich. Derzeit werden unter anderem Lastenräder und Fahrradanhänger mit bis zu 500 Euro, digitale Heizungsventile mit 200 Euro und Stecker-Solargeräte mit 100 Euro gefördert. Auch der Austausch eines alten Kühlgerätes kann mit 100 Euro bezuschusst werden.
Die Förderung ist ausdrücklich als Anreizförderung gedacht. Eine vollständige Finanzierung der jeweiligen Anschaffung oder Maßnahme ist nicht vorgesehen. Wichtig ist außerdem: Bereits gekaufte Gegenstände können nicht nachträglich gefördert werden. Der Antrag muss daher vor dem Kauf beziehungsweise vor der Umsetzung gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Haltern am See. Grundsätzlich kann pro Haushalt maximal ein Förderantrag gestellt werden. Eine Ausnahme gilt für Personen, die Bürgergeld nach SGB II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Wohngeld beziehen sowie für Personen mit Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Sie können bis zu zwei Anträge für ihren Haushalt stellen. Für den zweiten Antrag ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Die Antragstellung erfolgt digital über das Serviceportal der Stadt. Die Förderung erfolgt, solange entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen zum Klimafonds, zu den förderfähigen Maßnahmen und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der Stadt Haltern am See zu finden: www.haltern.de/foerderung.
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