Leistungen Klimafonds - Förderung von Lastenrädern und Fahrradanhängern
Gefördert wird der Kauf von Lastenfahrrädern und Fahrrad-Lastenanhängern für den
Transport von Gütern und/oder Personen. Leasing,
Miete oder dergleichen wird nicht gefördert.
Die Förderung für Lastenräder beträgt maximal 500,00 € oder 50 % des Anschaffungspreises, Fahrradanhänger werden mit maximal 100,00 € oder 50 % des Anschaffungspreises gefördert.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
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- Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen, die zum Zeitpunkt der Beantragung mit
ihrem Hauptwohnsitz in der Stadt Haltern am See gemeldet sind. - und den Fördergegenstand
ausschließlich zum Privatgebrauch erwerben.
Förderfähige Lastenfahrräder bzw. Fahrrad-Lastenanhänger müssen:
- serienmäßig und fabrikneu sein,
- Lastenfahrräder müssen darüber hinaus Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar
mit dem Fahrrad verbunden sind, (ein Gepäckträger im weitesten Sinne reicht nicht aus) - und jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen
- Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen, die zum Zeitpunkt der Beantragung mit
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Es wird ein Angebot eines Händlers oder ein Beleg eines Webshops benötigt, aus dem sich die geforderten Voraussetzungen der Förderung ergeben.
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Formulare
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Förderantrag zum Klimafonds der Stadt Haltern am See
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
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Förderantrag zum Klimafonds der Stadt Haltern am See